Du hast seit Langem eine ganz besondere Leidenschaft? Und kannst Dir vorstellen, das Ganze auszuweiten und zu etwas Großem zu machen? Dann trau Dich! Am besten man fängt klein und nebenbei an – Gewerbe anmelden und los geht’s!
Folgende Punkte habe ich anbei kurz angeschnitten, um Dir einen allgemeinen Überblick zum Thema “Gewerbe anmelden” zu verschaffen:
• Freiberufler oder Gewerbetreibender?
• Gewerbesteuer?
• Was passiert nach der Anmeldung?
• Kleinunternehmerregelung
• Deine Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer
• Beitritt in die Handwerkskammer
• Pflichtversicherung BG ETEM
• Steuererklärung
• Durchatmen 😉
[1] Gewerbe anmelden – Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Bevor Du zum Gewerbeamt läufst, solltest Du Dich schlau machen, was Du eigentlich genau sein möchtet: Freiberufler oder Gewerbetreibender? Das letzte Wort hat in den meisten Fällen das Finanzamt, aber ein gewisses Vorwissen lässt Dich selbstsicherer werden und schützt vor Fehlentscheidungen. Kurzer und knapper Unterschied:
• Freiberufliche Tätigkeit ➝ Keine Gewerbeanmeldung notwendig
• Gewerbliche Tätigkeit ➝ Gewerbeanmeldung notwendig
➝ Beides ist jedoch eine selbstständige Tätigkeit und muss dem Finanzamt gemeldet werden.
Im künstlerischen Bereich ist die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerksgewerbe häufig sehr schwierig, da Fotografen beispielsweise sowohl künstlerisch als auch handwerklich arbeiten. Für mich war folgender Anhaltspunkt entscheidend: Ich wollte nach Aufträgen arbeiten, d. h. ich wollte eine Dienstleistung erbringen und so kam ich um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Als Freiberufler musst Du dennoch eine Info an das Finanzamt geben, da man auch hier dazu verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
➝ Daher stelle Dir genau die Frage, was Dein Ziel ist. Möchtest Du freie Arbeiten erstellen (Freiberufler) oder auch mit Firmen zusammenarbeiten, die Dir einen Auftrag erteilen können (Gewerbetreibender).
Zusätzlich ist die Info der Gewerbesteuer nicht ganz uninteressant. Denn in allen Fällen musst Du Dich auch über die Steuer schlau machen. Bist Du allerdings eine “Natürliche Person” und hast ein Gewerbe angemeldet, kommst Du in den Genuss des Freibetrags von bis zu 24.500 € im Jahr. Für den Anfang also gar kein Problem – es sei denn, Du schießt abnormal durch die Decke. 😉
Das Finanzamt wird Dir nach Deiner Gewerbeanmeldung (kostet in der Regel zwischen 20,00 und 30,00 € und vergiss Deinen Personalausweis nicht!) eine Menge Post zusenden. Es mag zu Beginn häufig überfordernd wirken, da man des Öfteren mit verquirlten Formulierungen konfrontiert wird und ein Fragebogen nach dem anderen auftaucht. Aber dies ist für die steuerliche Feststellung sehr wichtig. Eine Entscheidung zum folgenden Thema wird beispielsweise in den zugesendeten Fragekategorien eingefordert:
[2] Klein aber fein! – Die Kleinunternehmerregelung
Es empfiehlt sich, langsam und klein zu starten. Denn so kannst Du Dir nicht nur langsam einen Kundenstamm aufbauen, sondern Du kannst Dich an alle Gegebenheiten gewöhnen und die Gefahr, Wichtiges zu übersehen, mindert sich ungemein. Erinnere Dich einfach immer an den Satz “Große Dinge fangen ganz klein an.”.
Ich habe mich daher die letzten sieben Jahre an die Kleinunternehmerregelung gehalten. Dann ist man nämlich Unternehmer, der lediglich geringe Umsätze tätigt: D. h. Dein Umsatz darf im vorangegangenen Jahr 17.500,00 € und im laufenden Jahr 50.000,00 € nicht überstiegen haben/nicht übersteigen. Beim Beginn Deiner unternehmerischen Tätigkeit solltest Du demnach im ersten Jahr unter den 17.500,00 € bleiben (Vorsicht beim BAföG! Hier gelten andere Freibeträge).
➝ Großer Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben.
➝ Kleiner Nachteil: Du kannst keine vorläufige Umsatzsteuer geltend machen, sprich, Ausgaben für Dein Geschäft absetzen. Der große Vorteil überwiegt zum Beginn jedoch ungemein und schützt Dich vor plötzlichen Steuernachzahlungen.
Schreibst Du also Rechnungen, musst Du keine zusätzlichen 7 % oder 19 % aufweisen, solltest aber den rechtlichen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung vermerken.
• Hättet Ihr Interesse an einem Artikel, wie eine korrekte Rechnung als Kleinunternehmer aussehen sollte? Dann schreibt mir! 🙂
[3] Wow – Du kannst jetzt offiziell Dein ganz eigenes Ding machen!
Ich habe mein Gewerbe während der Schulzeit angemeldet und hatte daher noch kein zu versteuerndes Einkommen und habe somit auch noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nach meinem Fragebogen-Marathon und all dem anderen Papierkram habe ich dann schlussendlich das begehrte Schreiben mit meiner ersten eigene Steuernummer erhalten. So konnte ich jetzt endlich korrekte Rechnungen schreiben und richtig loslegen.
Wenn Du Dich jetzt allerdings schon in einem Arbeitsverhältnis befindest und Du Dich schon einmal mit einer Steuererklärung auseinandergesetzt hast, solltest Du bereits eine Steuernummer haben. Du findest sie immer im oberen Drittel Deines Steuerbescheides.
Besitzt Du jedoch wirklich keine Steuernummer, wird Dir das Finanzamt eine zuteilen – spätestens wenn Du Deine erste Einkommenssteuererklärung (ohne Steuernummer) abgibst.
[4] Und was ist diese Steuer-ID?
Die Steuer-Identifikationsnummer besitzt Du bereits seit Deiner Geburt – klasse Geschenk, oder? Diese Nummer bleibt ein Leben lang und wird auch nicht verändert. Wenn Du Deine Nummer nicht mehr weißt, kannst Du sie ganz einfach hier erfragen. Wenn Du Dein Gewerbe anmelden möchtest, musst Du hier also nichts beachten. 🙂
[5] Fotografie? Dann betreibst Du ein Handwerk.
Wahrscheinlich wirst Du bei Deiner Gewerbeanmeldung schon einmal darauf vorbereitet: Auch wenn Du erst nur einmal nebenberuflich als Fotograf arbeiten möchtest, kommst Du um einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bei der zuständigen Handwerkskammer nicht herum. Dein Gewerbeamt informiert in der Regel automatisch alle erforderlichen Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt und die Handwerkskammer – also ganz easy. Du kannst Dich aber selbstverständlich auch persönlich bei der entsprechenden Handwerkskammer melden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach deinem jährlichen Gewinn und du wirst jährlich an die Überweisung erinnert.
[6] Und plötzlich will auch noch wer anderes Geld haben…Muss nicht sein!
Ich weiß noch, als ich Post von BG ETEM bekommen habe. Da habe ich erst einmal Stressschweiß verspürt… “Noch jemand, der Geld haben will??” Aber nach erster Recherche habe ich dann gesehen, dass man sich von dieser Pflichtversicherung auch befreien lassen kann, sofern man nur nebenberuflich tätig ist.
BG ETEM? Das ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Da diese Pflichtversicherung mit Beitragskosten zusammenhängt, ist man zu Beginn doch froh, sich davon befreien lassen zu können – und das ist möglich, wenn Du folgendes erfüllst:
„Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“.
(Quelle: https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/unternehmerversicherung/pflichtversicherung)
D. h. wenn Du max. jeden dritten Tag voll in deiner Tätigkeit arbeitest, kannst Du einen Antrag auf Befreiung stellen. Da Du in diesem Fall ja auch nebenbei und klein starten möchtest, sollte das auch hinkommen.
Weitet sich Dein Geschäft allerdings aus und Du überlegst, das ganze hauptberuflich zu machen, musst Du den Kontakt zur BG ETEM wieder aufnehmen. Aber natürlich zahlst Du dann auch für bestimmte Leistungen, die Dir zugute kommen. Das sollte man bei allen Mitgliedschaftsbeiträgen und Versicherungskosten immer im Hinterkopf behalten.
[7] Pflicht ist Pflicht – Aufforderung zur Steuererklärung
Als Kleinunternehmer bist Du steuerpflichtig. Daran kann nicht gerüttelt werden. Zum Ende eines Geschäftsjahres musst Du eine Steuererklärung abgeben. Sie ist Teil der Einkommensteuererklärung und muss bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres (eine Fristverlängerung wäre hier sogar möglich) eingereicht werden. Wenn Du ein Gewerbe anmelden willst, ist eine fortlaufende und geordnete Buchführung zu empfehlen, damit Du Deine Gewinnermittlung im Auge behältst. Teilweise macht sogar ein extra Geschäftskonto Sinn – aber das habe ich auch erst in Erwägung gezogen, als ich die Fotografie zum Hauptberuf gemacht habe.
➝ Puh – jetzt erst einmal durchatmen! Zusammengefasst ist der Schritt in die Selbstständigkeit gar nicht so schwer. Man darf sich nur nicht direkt einschüchtern lassen. Ich habe bis heute großen Respekt vor Ämtern und habe immer wieder Angst, etwas falsch zu machen. Aber das ist gar nicht schlimm, denn so bist Du viel vorsichtiger. 😉 Am besten Du suchst Dir jemanden aus Deinem Freundes- oder Bekanntenkreis, der sich mit der ganzen Materie gut auskennt. Jemanden zur Hand zu haben, den man immer mal nach Rat fragen kann, gibt einem enorm viel Sicherheit. Im Grunde kannst Du auch immer beim Finanzamt anrufen, wenn Du Dir in machen Angelegenheiten unsicher bin. Habe ich auch schon gemacht und wenn man immer nett und freundlich ist, bekommt man auch von der anderen Seite viel Hilfe!
Ich persönlich gebe mit diesem Blogartikel lediglich meine Erfahrungen preis und übernehme keinerlei Gewehr für die hier genannten Informationen. Das muss vorsichtshalber noch einmal gesagt werden. 😉 In Zukunft sollen auch noch weitere Artikel folgen, die bestimmte Thematiken im Detail erklären. Hast Du hier besondere Wünsche? Lass es mich wissen.
#clickwithlove und ganz viel Erfolg beim Gewerbe anmelden!
➝ Hier kannst Du lesen, wie bei mir alles begonnen hat.
Quellen:
[1] https://www.selbststaendig.de/unterschied-gewerbe-anmelden-freiberufler
[2] https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kleinunternehmerregelung
[3,4] https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuer-id-steuernummer
[5] https://www.rechtambild.de/2012/05/antworten-fur-den-selbstandigen-fotografen-oder-den-der-es-werden-mochte-teil-2/
[6] https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/unternehmerversicherung/pflichtversicherung
[7] http://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm